Details zur Marke Wein KREUZFAHRTEN Bodensee ((fig.))
Marken Nr.
Gesuch Nr.
06014/2019
Bildmarke
Wein KREUZFAHRTEN Bodensee ((fig.))
Eintrag ins Markenregister
28.02.2020
Hinterlegungsdatum
26.01.2020
Eintragsänderung
28.02.2020
Ablauf Schutzfrist
26.01.2030
Status Marke
aktiv
Nizza-Klassifikation Nr.
39, 41, 43
Inhaber
Breitenrainstrasse 10b
8280 Kreuzlingen CH
Vertreter
8280 Kreuzlingen CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 39
Transportwesen; Verpackung und Lagerung von Waren; Veranstaltung von Reisen; alle vorgenannten Dienstleistungen mit Herkunft Bodenseeregion.
Klasse 41
Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten; alle vorgenannten Dienstleistungen mit Herkunft Bodenseeregion.
Klasse 43
Dienstleistungen zur Verpflegung von Gästen; Dienstleistungen zur Beherbergung von Gästen; alle vorgenannten Dienstleistungen mit Herkunft Bodenseeregion.
Zusammenfassung zum Markeneintrag Wein KREUZFAHRTEN Bodensee ((fig.))
Markeneintragung: Die Markennummer 743585 gehört zu der Bildmarke «Wein KREUZFAHRTEN Bodensee ((fig.))» von Genusszeit. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 743585 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 28. Februar 2020 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Der Markeneintrag Nr. 743585 gehört dem Inhaber Genusszeit Breitenrainstrasse 10b, 8280 Kreuzlingen CH. Genusszeit wird vertreten durch Genusszeit 8280 Kreuzlingen CH.
Marke Wein KREUZFAHRTEN Bodensee ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke Wein KREUZFAHRTEN Bodensee ((fig.)), eingetragen durch Genusszeit, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.