Home  »  Meldung vom 12.01.2025  »  Marke PARSENN RESORT DAVOS ((fig.)) von Davos Klosters Bergbahnen AG

PARSENN RESORT DAVOS ((fig.)) (742711)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Graubünden  GR (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 742711

Details zur Marke PARSENN RESORT DAVOS ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

08629/2019

Bildmarke

PARSENN RESORT DAVOS ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

11.02.2020

Hinterlegungs­datum

26.06.2019

Ablauf Schutzfrist

26.06.2029

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 41, 43

Inhaber

Davos Klosters Bergbahnen AG
Brämabüelstrasse 11
7270 Davos Platz CH
 

Vertreter

Daniela Walsoe
Albiststrasse 38
8915 Hausen am Albis CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation



Zusammenfassung zum Markeneintrag PARSENN RESORT DAVOS ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 742711 gehört zu der Bildmarke «PARSENN RESORT DAVOS ((fig.))» von Davos Klosters Bergbahnen AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 742711 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 742711 gehört dem Inhaber Davos Klosters Bergbahnen AG Brämabüelstrasse 11, 7270 Davos Platz CH. Davos Klosters Bergbahnen AG wird vertreten durch Daniela Walsoe Albiststrasse 38, 8915 Hausen am Albis CH.


Marke PARSENN RESORT DAVOS ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke PARSENN RESORT DAVOS ((fig.)), eingetragen durch Davos Klosters Bergbahnen AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.