Home  »  Meldung vom 12.01.2025  »  Marke FLORIAN SCHLUMPF SWISS TIMEMAKER ((fig.)) von schlumpf innovations gmbh

FLORIAN SCHLUMPF SWISS TIMEMAKER ((fig.)) (740526)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Graubünden  GR (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 740526

Details zur Marke FLORIAN SCHLUMPF SWISS TIMEMAKER ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

14649/2019

Bildmarke

FLORIAN SCHLUMPF SWISS TIMEMAKER ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

19.12.2019

Hinterlegungs­datum

06.11.2019

Ablauf Schutzfrist

06.11.2029

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

6, 14

Inhaber

schlumpf innovations gmbh
Herawisweg 13
7203 Trimmis CH
 

Vertreter

PRINS Intellectual Property AG
Mellingerstrasse 12
5443 Niederrohrdorf CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation



Zusammenfassung zum Markeneintrag FLORIAN SCHLUMPF SWISS TIMEMAKER ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 740526 gehört zu der Bildmarke «FLORIAN SCHLUMPF SWISS TIMEMAKER ((fig.))» von schlumpf innovations gmbh. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 740526 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 740526 gehört dem Inhaber schlumpf innovations gmbh Herawisweg 13, 7203 Trimmis CH. schlumpf innovations gmbh wird vertreten durch PRINS Intellectual Property AG Mellingerstrasse 12, 5443 Niederrohrdorf CH.


Marke FLORIAN SCHLUMPF SWISS TIMEMAKER ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke FLORIAN SCHLUMPF SWISS TIMEMAKER ((fig.)), eingetragen durch schlumpf innovations gmbh, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.