Home  »  Meldung vom 18.08.2020  »  Marke Station Ritz von Verein Besucherzentrum Niederwald

Wortmarke Station Ritz von Verein Besucherzentrum ... 739942


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Wallis  VS (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 10.12.2019



Details zur Marke Station Ritz

Gesuch Nr.

11442/2019

Wortmarke

Station Ritz

Eintrag ins Markenregister

10.12.2019

Hinterlegungs­datum

30.08.2019

Eintragsänderung

10.12.2019

Ablauf Schutzfrist

30.08.2029

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

41

Inhaber

Verein Besucherzentrum Niederwald
c/o Tourismus Obergoms, Furkastrasse 53
3985 Münster CH
 

Vertreter

Monika Holzegger
Furkastrasse 3
3900 Brig CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 41

Dienstleistungen von Museen (Darbietung, Ausstellungen); Organisation von Ausstellungen für kulturelle Zwecke.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Station Ritz

Markeneintragung: Die Markennummer 739942 gehört zu der Wortmarke «Station Ritz» von Verein Besucherzentrum Niederwald. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 739942 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 17. August 2020 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 739942 gehört dem Inhaber Verein Besucherzentrum Niederwald c/o Tourismus Obergoms, Furkastrasse 53, 3985 Münster CH. Verein Besucherzentrum Niederwald wird vertreten durch Monika Holzegger Furkastrasse 3, 3900 Brig CH.


Marke Station Ritz mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Station Ritz, eingetragen durch Verein Besucherzentrum Niederwald, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.