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Bildmarke dalève von Dalibor Vranjanac (Markenregister)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 18.11.2019

Bildmarke 738798

Details zur Marke dalève ((fig.))

Gesuch Nr.

01108/2019

Bildmarke

dalève ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

18.11.2019

Hinterlegungs­datum

25.01.2019

Eintragsänderung

18.11.2019

Ablauf Schutzfrist

25.01.2029

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

25, 32, 33, 35

Inhaber

Dalibor Vranjanac
Bachmannweg 1a
8046 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 25

Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen.

Klasse 32

Biere; alkoholfreie Getränke; Mineralwässer und kohlensäurehaltige Wässer; Fruchtgetränke und Fruchtsäfte; Sirupe und andere alkoholfreie Präparate für die Zubereitung von Getränken.

Klasse 33

Alkoholische Getränke, ausgenommen Biere; alkoholische Präparate für die Zubereitung von Getränken.

Klasse 35

Werbung; Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Büroarbeiten.

Zusammenfassung zum Markeneintrag dalève ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 738798 gehört zu der Bildmarke «-» von Dalibor Vranjanac. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 738798 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 05. März 2020 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 738798 gehört dem Inhaber Dalibor Vranjanac Bachmannweg 1a, 8046 Zürich CH. Der Inhaber Dalibor Vranjanac hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke dalève ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke dalève ((fig.)), eingetragen durch Dalibor Vranjanac, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.