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Wortmarke ZämeBüro von Christian Sartorius - Markeneintrag ... 738769


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 18.11.2019



Details zur Marke ZämeBüro

Gesuch Nr.

05931/2019

Wortmarke

ZämeBüro

Eintrag ins Markenregister

18.11.2019

Hinterlegungs­datum

02.05.2019

Eintragsänderung

18.11.2019

Ablauf Schutzfrist

02.05.2029

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 36, 42, 43

Inhaber

Christian Sartorius
Binzholzweg 2
8636 Wald ZH CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 35

Werbung; Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Büroarbeiten.

Klasse 36

Versicherungswesen; Finanzwesen; Geldgeschäfte; Immobilienwesen.

Klasse 42

Wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen sowie Forschungsarbeiten und diesbezügliche Designerdienstleistungen; industrielle Analyse- und industrielle Forschungsdienstleistungen; Entwurf und Entwicklung von Computerhardware und -software.

Klasse 43

Dienstleistungen zur Verpflegung von Gästen; Dienstleistungen zur Beherbergung von Gästen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag ZämeBüro

Markeneintragung: Die Markennummer 738769 gehört zu der Wortmarke «ZämeBüro» von Christian Sartorius. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 738769 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 18. November 2019 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 738769 gehört dem Inhaber Christian Sartorius Binzholzweg 2, 8636 Wald ZH CH. Der Inhaber Christian Sartorius hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke ZämeBüro mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke ZämeBüro, eingetragen durch Christian Sartorius, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.