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Wortmarke Xfibres von Peter Arnold - Markeneintrag Nr. 737493


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Thurgau  TG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 23.10.2019



Details zur Marke Xfibres

Gesuch Nr.

03343/2019

Wortmarke

Xfibres

Eintrag ins Markenregister

23.10.2019

Hinterlegungs­datum

11.03.2019

Eintragsänderung

23.10.2019

Ablauf Schutzfrist

11.03.2029

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

6, 19, 37

Inhaber

Peter Arnold
Haldenstrasse 3
8526 Oberneunforn CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 6

Unedle Metalle und deren Legierungen, Erze; Materialien aus Metall für das Bau- und Konstruktionswesen; transportable Bauten aus Metall; Kabel und Drähte aus unedlen Metallen (nicht für elektrische Zwecke); Kleineisenwaren; Behälter aus Metall für Lagerung und Transport; Safes.

Klasse 19

Materialien, nicht aus Metall, für Bauzwecke; Rohre, nicht aus Metall, für Bauzwecke; Asphalt, Pech, Teer und Bitumen; transportable Bauten, nicht aus Metall; Denkmäler, nicht aus Metall.

Klasse 37

Bauwesen; Reparaturwesen; Installationsarbeiten.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Xfibres

Markeneintragung: Die Markennummer 737493 gehört zu der Wortmarke «Xfibres» von Peter Arnold. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 737493 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 23. Oktober 2019 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 737493 gehört dem Inhaber Peter Arnold Haldenstrasse 3, 8526 Oberneunforn CH. Der Inhaber Peter Arnold hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Xfibres mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Xfibres, eingetragen durch Peter Arnold, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.