Home  »  Meldung vom 12.01.2025  »  Marke Werdenberger & Obertoggenburger ((fig.)) von Galledia Regionalmedien AG

Werdenberger & Obertoggenburger ((fig.)) (736208)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: St.Gallen  SG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 736208

Details zur Marke Werdenberger & Obertoggenburger ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

01251/2019

Bildmarke

Werdenberger & Obertoggenburger ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

23.09.2019

Hinterlegungs­datum

29.01.2019

Ablauf Schutzfrist

29.01.2029

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 16, 35, 38, 40, 41, 42

Inhaber

Galledia Regionalmedien AG
Hafnerwisenstrasse 1
9442 Berneck CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation



Zusammenfassung zum Markeneintrag Werdenberger & Obertoggenburger ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 736208 gehört zu der Bildmarke «Werdenberger & Obertoggenburger ((fig.))» von Galledia Regionalmedien AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 736208 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 736208 gehört dem Inhaber Galledia Regionalmedien AG Hafnerwisenstrasse 1, 9442 Berneck CH. Der Inhaber Galledia Regionalmedien AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Werdenberger & Obertoggenburger ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Werdenberger & Obertoggenburger ((fig.)), eingetragen durch Galledia Regionalmedien AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.