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Wortmarke SEITENTRIEBE von Schweizerische Radio- und ... 733092


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 02.07.2019



Details zur Marke SEITENTRIEBE

Gesuch Nr.

81258/2018

Wortmarke

SEITENTRIEBE

Eintrag ins Markenregister

02.07.2019

Hinterlegungs­datum

07.11.2018

Eintragsänderung

02.07.2019

Ablauf Schutzfrist

07.11.2028

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 38, 41

Inhaber

Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft
Giacomettistrasse 1
3000 Bern 31 CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 9

Bespielte Videokassetten, herunterladbare Videoaufnahmen; aufgezeichnete Spielfilme; bespielte Tonkassetten; Compact-Disks (Ton, Bild); elektronische Publikationen (herunterladbar); herunterladbare Podcasts; herunterladbare Video- und Audiodateien; über Datenbanken oder das Internet zur Verfügung gestellte herunterladbare, elektronische Publikationen; alle vorgenannten Waren nicht zum Thema «seitlich stehender Trieb einer Pflanze»; herunterladbare musikalische Tonaufnahmen; herunterladbare digitale Musik aus dem Internet; herunterladbare Musik; Computerprogramme zum Bearbeiten von Bildern, Ton und Videos; Computersoftware zur Übertragung von Ton- und Videonachrichten.

Klasse 38

Telekommunikation; Ausstrahlung von Radio- und Fernsehsendungen; elektronische Übermittlung von Informationen; Internetdienstleistungen, nämlich Verschaffen von Zugang auf eine Datenbank zum Zweck des Einspeisens und Herunterladens von Informationen mittels elektronischer Medien; Verschaffen des Zugriffs auf globale Computernetzwerke (Internet), Datenbanken und Websites zum Zweck des Verschaffens elektronischer Abstimmungsmöglichkeiten im Internet (elektronisches Votieren); Verschaffen von Zugang zu globalen Computernetzwerken (Internet) und Datenbanken; Ausstrahlung von audiovisuellen und multimedialen Inhalten über das Internet, mobile Kommunikationsnetze und andere Medien; Zurverfügungstellung des Zugriffes auf audiovisuelle und multimediale Inhalte über das Internet, mobile Kommunikationsnetze und andere Medien.

Klasse 41

Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; kulturelle Aktivitäten; Zur Verfügung stellen von Informationen und Bild oder Ton-Bildmaterial aus Computerdatenbanken und dem Internet im Bereich der Erziehung, Ausbildung, Unterhaltung sowie kultureller Aktivitäten; alle vorgenannten Dienstleistungen nicht zum Thema «seitlich stehender Trieb einer Pflanze»; sportliche Aktivitäten; Redaktion und Produktion von Fernseh- und Radiosendungen sowie von digitalen Medienerzeugnissen in Form von Daten, Informationen, Filmen, Musikclips, Musik, Fernseh- und Radiosendungen, Text-Audio- und Multimediainhalten; Publikation von Begleitmaterial zu Fernseh- und Radiosendungen; Zur Verfügung stellen von Informationen und Bild- oder Ton- Bildmaterial aus Computerdatenbanken und dem Internet im Bereich sportlicher Aktivitäten.

Zusammenfassung zum Markeneintrag SEITENTRIEBE

Markeneintragung: Die Markennummer 733092 gehört zu der Wortmarke «SEITENTRIEBE» von Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 733092 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 02. Juli 2019 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 733092 gehört dem Inhaber Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft Giacomettistrasse 1, 3000 Bern 31 CH. Der Inhaber Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke SEITENTRIEBE mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke SEITENTRIEBE, eingetragen durch Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.