Home  »  Meldung vom 30.09.2026  »  Marke Quartier des Halles ((fig.)) von Schweizerische Bundesbahnen SBB,Recht & Compliance

Quartier des Halles ((fig.)) (732506)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 732506

Details zur Marke Quartier des Halles ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

00999/2019

Bildmarke

Quartier des Halles ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

18.06.2019

Hinterlegungs­datum

24.01.2019

Ablauf Schutzfrist

24.01.2029

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 36, 41, 43

Inhaber

 

Vertreter

FMP Fuhrer Marbach & Partner AG
Konsumstrasse 16 A, Postfach
3000 Bern 14 CH


Zusammenfassung zum Markeneintrag Quartier des Halles ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 732506 gehört zu der Bildmarke «Quartier des Halles ((fig.))» von Schweizerische Bundesbahnen SBB,Recht & Compliance. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 732506 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 04. Mai 2015 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 732506 gehört dem Inhaber Schweizerische Bundesbahnen SBB,Recht & Compliance Hilfikerstrasse 1, 3014 Bern CH. Schweizerische Bundesbahnen SBB,Recht & Compliance wird vertreten durch FMP Fuhrer Marbach & Partner AG Konsumstrasse 16 A, Postfach, 3000 Bern 14 CH.


Marke Quartier des Halles ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke Quartier des Halles ((fig.)), eingetragen durch Schweizerische Bundesbahnen SBB,Recht & Compliance, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.