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Bildmarke FerienInsel Eine Marke der Knecht Reisegruppe ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Aargau  AG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 22.05.2019

Bildmarke 731429

Details zur Marke FerienInsel Eine Marke der Knecht Reisegruppe ((fig.))

Gesuch Nr.

06163/2019

Bildmarke

FerienInsel Eine Marke der Knecht Reisegruppe ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

22.05.2019

Hinterlegungs­datum

07.05.2019

Eintragsänderung

22.05.2019

Ablauf Schutzfrist

07.05.2029

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

39, 43

Inhaber

Knecht Holding AG
Schwimmbadstrasse 1
5210 Windisch CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 39

Buchungsservice von Reisen durch Reisebüros; Veranstaltung und Vermittlung von Reisen; Organisation und Buchung, Reisen und Ausflügen; Reisebegleitung.

Klasse 43

Vermittlung und Buchung von Unterkunft und Verpflegung.

Zusammenfassung zum Markeneintrag FerienInsel Eine Marke der Knecht Reisegruppe ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 731429 gehört zu der Bildmarke «-» von Knecht Holding AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 731429 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 22. Mai 2019 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 731429 gehört dem Inhaber Knecht Holding AG Schwimmbadstrasse 1, 5210 Windisch CH. Der Inhaber Knecht Holding AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke FerienInsel Eine Marke der Knecht Reisegruppe ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke FerienInsel Eine Marke der Knecht Reisegruppe ((fig.)), eingetragen durch Knecht Holding AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.