Home  »  Meldung vom 20.09.2025  »  Marke DIE MEISTER BAUEN BESSER ((fig.)) von LOGISTA EG AG

DIE MEISTER BAUEN BESSER ((fig.)) (730604)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Aargau  AG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 730604

Details zur Marke DIE MEISTER BAUEN BESSER ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

04238/2019

Bildmarke

DIE MEISTER BAUEN BESSER ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

07.05.2019

Hinterlegungs­datum

27.03.2019

Ablauf Schutzfrist

27.03.2029

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 37, 40, 41, 42

Inhaber

LOGISTA EG AG
Bodenäckerstrasse 1
8957 Spreitenbach CH
 

Vertreter

Keller Schneider Patent- und Markenanwälte AG
Monbijoustrasse 68, Postfach
3000 Bern 14 CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation



Zusammenfassung zum Markeneintrag DIE MEISTER BAUEN BESSER ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 730604 gehört zu der Bildmarke «DIE MEISTER BAUEN BESSER ((fig.))» von LOGISTA EG AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 730604 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 730604 gehört dem Inhaber LOGISTA EG AG Bodenäckerstrasse 1, 8957 Spreitenbach CH. LOGISTA EG AG wird vertreten durch Keller Schneider Patent- und Markenanwälte AG Monbijoustrasse 68, Postfach, 3000 Bern 14 CH.


Marke DIE MEISTER BAUEN BESSER ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke DIE MEISTER BAUEN BESSER ((fig.)), eingetragen durch LOGISTA EG AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.