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Bildmarke KEITH & HART A JOINT WORK von Thomas Rölli - ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Luzern  LU (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 03.05.2019

Bildmarke 730469

Details zur Marke KEITH & HART A JOINT WORK ((fig.))

Gesuch Nr.

77246/2018

Bildmarke

KEITH & HART A JOINT WORK ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

03.05.2019

Hinterlegungs­datum

02.05.2019

Eintragsänderung

03.05.2019

Ablauf Schutzfrist

02.05.2029

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

8, 14

Inhaber

Thomas Rölli - Hart Knives
Schützenweidstrasse 16
6023 Rothenburg CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 8

Handbetätigte Handwerkzeuge und -geräte; Messerschmiedewaren, Essbesteck; Hieb- und Stichwaffen; Rasierer und Rasierapparate.

Klasse 14

Edelmetalle und deren Legierungen; Juwelierwaren, Schmuckwaren, Edelsteine und Halbedelsteine; Uhren und Zeitmessinstrumente.

Zusammenfassung zum Markeneintrag KEITH & HART A JOINT WORK ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 730469 gehört zu der Bildmarke «-» von Thomas Rölli - Hart Knives. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 730469 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 03. Mai 2019 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 730469 gehört dem Inhaber Thomas Rölli - Hart Knives Schützenweidstrasse 16, 6023 Rothenburg CH. Der Inhaber Thomas Rölli - Hart Knives hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke KEITH & HART A JOINT WORK ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke KEITH & HART A JOINT WORK ((fig.)), eingetragen durch Thomas Rölli - Hart Knives, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.