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Bildmarke INEICHEN THE AUCTIONEER EST. 1973 von Ineichen ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 30.04.2019

Bildmarke 730270

Details zur Marke INEICHEN THE AUCTIONEER EST. 1973 ((fig.))

Gesuch Nr.

52451/2018

Bildmarke

INEICHEN THE AUCTIONEER EST. 1973 ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

30.04.2019

Hinterlegungs­datum

17.04.2019

Eintragsänderung

30.04.2019

Ablauf Schutzfrist

17.04.2029

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

14, 35

Inhaber

Ineichen Zürich AG
Stadthausquai 11-13
8001 Zürich CH
 

Vertreter

Artem Lechbinskiy
Rindermarkt 18
8001 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 14

Edelmetalle und deren Legierungen; Juwelierwaren, Schmuckwaren, Edelsteine und Halbedelsteine; Uhren und Zeitmessinstrumente.

Klasse 35

Werbung; Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Büroarbeiten; Organisation und Durchführung von Auktionen und Versteigerungen, auch im Internet.

Zusammenfassung zum Markeneintrag INEICHEN THE AUCTIONEER EST. 1973 ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 730270 gehört zu der Bildmarke «-» von Ineichen Zürich AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 730270 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 30. April 2019 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 730270 gehört dem Inhaber Ineichen Zürich AG Stadthausquai 11-13, 8001 Zürich CH. Ineichen Zürich AG wird vertreten durch Artem Lechbinskiy Rindermarkt 18, 8001 Zürich CH.


Marke INEICHEN THE AUCTIONEER EST. 1973 ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke INEICHEN THE AUCTIONEER EST. 1973 ((fig.)), eingetragen durch Ineichen Zürich AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.