Home  »  Meldung vom 20.12.2019  »  Marke MITRA von ABH-TecAG

Wortmarke MITRA von ABH-TecAG - Markeneintrag Nr. 729980


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Aargau  AG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 23.04.2019



Details zur Marke MITRA

Gesuch Nr.

75516/2018

Wortmarke

MITRA

Eintrag ins Markenregister

23.04.2019

Hinterlegungs­datum

05.07.2018

Eintragsänderung

23.04.2019

Ablauf Schutzfrist

05.07.2028

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 35, 42

Inhaber

ABH-TecAG
c/o Gersbach & Gersbach Aktiengesellschaft für Steuern Recht Treuhand, Husmatt 2
5405 Baden CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 9

Computer-Software, Computer-Programme.

Klasse 35

Buchführung, computergestützte Buchführung, Beratung und Zurverfügungstellen von Informationen bezüglich Buchführung.

Klasse 42

Entwicklung von Computer-Software und Computer-Programmen, Vermietung von Computer-Software und Computer-Programmen, Beratung bei der Anwendung von Computer-Software und Computer-Programmen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag MITRA

Markeneintragung: Die Markennummer 729980 gehört zu der Wortmarke «MITRA» von ABH-TecAG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 729980 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. Dezember 2019 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 729980 gehört dem Inhaber ABH-TecAG c/o Gersbach & Gersbach Aktiengesellschaft für Steuern Recht Treuhand, Husmatt 2, 5405 Baden CH. Der Inhaber ABH-TecAG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke MITRA mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke MITRA, eingetragen durch ABH-TecAG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.