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Bildmarke BIRS- STADT Raum für die Zukunft von Verein ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Basel Land  BL (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 06.03.2019

Bildmarke 728031

Details zur Marke BIRS- STADT Raum für die Zukunft ((fig.))

Gesuch Nr.

79168/2018

Bildmarke

BIRS- STADT Raum für die Zukunft ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

06.03.2019

Hinterlegungs­datum

01.10.2018

Eintragsänderung

06.03.2019

Ablauf Schutzfrist

01.10.2028

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 41, 42

Inhaber

Verein Birsstadt
c/o Gemeindeverwaltung, Kirchstrasse 17
4202 Duggingen CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 35

Werbung, Geschäftsführung, Unternehmensverwaltung, Büroarbeiten.

Klasse 41

Erziehung, Ausbildung, Unterhaltung, sportliche und kulturelle Aktivitäten.

Klasse 42

Wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen sowie Forschungsarbeiten und diesbezügliche Designerdienstleistungen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag BIRS- STADT Raum für die Zukunft ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 728031 gehört zu der Bildmarke «-» von Verein Birsstadt. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 728031 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 06. März 2019 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 728031 gehört dem Inhaber Verein Birsstadt c/o Gemeindeverwaltung, Kirchstrasse 17, 4202 Duggingen CH. Der Inhaber Verein Birsstadt hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke BIRS- STADT Raum für die Zukunft ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke BIRS- STADT Raum für die Zukunft ((fig.)), eingetragen durch Verein Birsstadt, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.