Home  »  Meldung vom 22.09.2020  »  Marke C-Ecophalt von ChablAsphalte SA

Wortmarke C-Ecophalt von ChablAsphalte SA - Markeneintrag ... 726719


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Wallis  VS (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 29.01.2019



Details zur Marke C-Ecophalt

Gesuch Nr.

77965/2018

Wortmarke

C-Ecophalt

Eintrag ins Markenregister

29.01.2019

Hinterlegungs­datum

30.08.2018

Eintragsänderung

29.01.2019

Ablauf Schutzfrist

30.08.2028

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

19, 37

Inhaber

ChablAsphalte SA
Route des Ilettes 6
1869 Massongex CH
 

Vertreter

Keller Schneider Patent- und Markenanwälte AG (Bern),
Eigerstrasse 2, Postfach
3000 Bern 14 CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 19

Asphalt; Bitumen; Baumaterialien aus Stein, insbesondere Strassenbelagsmaterialien, Schotter, Steinmehl, Strassenbelag, Mischgut bituminös.

Klasse 37

Asphaltierarbeiten; Einbau von Strassenbelägen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag C-Ecophalt

Markeneintragung: Die Markennummer 726719 gehört zu der Wortmarke «C-Ecophalt » von ChablAsphalte SA. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 726719 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 21. September 2020 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 726719 gehört dem Inhaber ChablAsphalte SA Route des Ilettes 6, 1869 Massongex CH. ChablAsphalte SA wird vertreten durch Keller Schneider Patent- und Markenanwälte AG (Bern), Eigerstrasse 2, Postfach, 3000 Bern 14 CH.


Marke C-Ecophalt mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke C-Ecophalt , eingetragen durch ChablAsphalte SA, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.