Home  »  Meldung vom 12.01.2025  »  Marke prozessPRO smart FM solutions ((fig.)) von Schnellmann Firmendislokationen AG

prozessPRO smart FM solutions ((fig.)) (726624)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Luzern  LU (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 726624

Details zur Marke prozessPRO smart FM solutions ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

00738/2019

Bildmarke

prozessPRO smart FM solutions ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

28.01.2019

Hinterlegungs­datum

18.01.2019

Ablauf Schutzfrist

18.01.2029

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 35, 42, 45

Inhaber

Schnellmann Firmendislokationen AG
Grossmatte 17
6014 Luzern CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

Zusammenfassung zum Markeneintrag prozessPRO smart FM solutions ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 726624 gehört zu der Bildmarke «prozessPRO smart FM solutions ((fig.))» von Schnellmann Firmendislokationen AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 726624 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 726624 gehört dem Inhaber Schnellmann Firmendislokationen AG Grossmatte 17, 6014 Luzern CH. Der Inhaber Schnellmann Firmendislokationen AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke prozessPRO smart FM solutions ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke prozessPRO smart FM solutions ((fig.)), eingetragen durch Schnellmann Firmendislokationen AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.