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Bildmarke vivale SONNENPLATZ von Reliva AG (Markenregister)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 21.11.2018

Bildmarke 724155

Details zur Marke vivale SONNENPLATZ ((fig.))

Gesuch Nr.

81325/2018

Bildmarke

vivale SONNENPLATZ ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

21.11.2018

Hinterlegungs­datum

08.11.2018

Eintragsänderung

21.11.2018

Ablauf Schutzfrist

08.11.2028

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

36, 43, 44

Inhaber

Reliva AG
Holbeinstrasse 31
8008 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 36

Versicherungswesen; Finanzwesen; Geldgeschäfte; Immobilienwesen.

Klasse 43

Dienstleistungen zur Verpflegung von Gästen; Dienstleistungen zur Beherbergung von Gästen.

Klasse 44

Medizinische Dienstleistungen; veterinärmedizinische Dienstleistungen; Gesundheits- und Schönheitspflege für Menschen und Tiere; land-, garten- und forstwirtschaftliche Dienstleistungen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag vivale SONNENPLATZ ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 724155 gehört zu der Bildmarke «-» von Reliva AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 724155 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 21. November 2018 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 724155 gehört dem Inhaber Reliva AG Holbeinstrasse 31, 8008 Zürich CH. Der Inhaber Reliva AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke vivale SONNENPLATZ ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke vivale SONNENPLATZ ((fig.)), eingetragen durch Reliva AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.