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Bildmarke SCHNEIDER MIETKOCHAGENTUR MS von Markus ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Thurgau  TG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 14.11.2018

Bildmarke 723828

Details zur Marke SCHNEIDER MIETKOCHAGENTUR MS ((fig.))

Gesuch Nr.

81033/2018

Bildmarke

SCHNEIDER MIETKOCHAGENTUR MS ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

14.11.2018

Hinterlegungs­datum

02.11.2018

Eintragsänderung

14.11.2018

Ablauf Schutzfrist

02.11.2028

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 41, 43

Inhaber

Markus Schneider
Hauptstrasse 65
8588 Zihlschlacht CH
 

Vertreter

Raggenbass Rechtsanwälte
Bahnhofstrasse 9
8580 Amriswil CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 35

Werbung; Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Büroarbeiten.

Klasse 41

Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten.

Klasse 43

Dienstleistungen zur Verpflegung von Gästen; Dienstleistungen zur Beherbergung von Gästen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag SCHNEIDER MIETKOCHAGENTUR MS ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 723828 gehört zu der Bildmarke «-» von Markus Schneider. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 723828 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 14. November 2018 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 723828 gehört dem Inhaber Markus Schneider Hauptstrasse 65, 8588 Zihlschlacht CH. Markus Schneider wird vertreten durch Raggenbass Rechtsanwälte Bahnhofstrasse 9, 8580 Amriswil CH.


Marke SCHNEIDER MIETKOCHAGENTUR MS ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke SCHNEIDER MIETKOCHAGENTUR MS ((fig.)), eingetragen durch Markus Schneider, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.