Details zur Marke SO VIEL ZEIT MUSS SEIN.
Marken Nr.
Datenquelle
IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH
Gesuch Nr.
71911/2018
Wortmarke
SO VIEL ZEIT MUSS SEIN.
Eintrag ins Markenregister
23.10.2018
Hinterlegungsdatum
13.04.2018
Eintragsänderung
23.10.2018
Ablauf Schutzfrist
13.04.2028
Status Marke
aktiv
Nizza-Klassifikation Nr.
43
Inhaber
Kendlerstraße 1
5020 Salzburg AT
Vertreter
Badenerstrasse 549
8048 Zürich CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 43
Dienstleistungen zur Verpflegung und Beherbergung von Gästen; Verpflegung von Gästen in Cafés; Verpflegung von Gästen in Cafeterias; Catering; Gästeverpflegung in Restaurants; Informationen in Bezug auf den Betrieb von Restaurants; Reservierungs- und Buchungsdienstleistungen für Restaurants und Verpflegung; Betrieb einer Bar; Dienstleistungen einer Bar.
Zusammenfassung zum Markeneintrag SO VIEL ZEIT MUSS SEIN.
Markeneintragung: Die Markennummer 722814 gehört zu der Wortmarke «SO VIEL ZEIT MUSS SEIN.» von Stiegl Immobilien Vermietung GmbH. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 722814 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 23. Oktober 2018 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Der Markeneintrag Nr. 722814 gehört dem Inhaber Stiegl Immobilien Vermietung GmbH Kendlerstraße 1, 5020 Salzburg AT. Stiegl Immobilien Vermietung GmbH wird vertreten durch Habermann, Hruschka & Schnabel Badenerstrasse 549, 8048 Zürich CH.
Marke SO VIEL ZEIT MUSS SEIN. mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)
Die Angaben zur Marke SO VIEL ZEIT MUSS SEIN., eingetragen durch Stiegl Immobilien Vermietung GmbH, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.
AT (Land Markeninhaber)