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Bildmarke LO! asia KURIER von Dieci AG (Markenregister)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: St.Gallen  SG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 18.07.2018

Bildmarke 718895

Details zur Marke LO! asia KURIER ((fig.))

Gesuch Nr.

51993/2018

Bildmarke

LO! asia KURIER ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

18.07.2018

Hinterlegungs­datum

13.02.2018

Eintragsänderung

18.07.2018

Ablauf Schutzfrist

13.02.2028

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

39, 43

Inhaber

Dieci AG
Eichwiesstrasse 20
8645 Jona CH
 

Vertreter

CMS von Erlach Partners AG
Dreikönigstrasse 7, Postfach
8022 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 39

Lieferung von frisch zubereiteten Mahlzeiten und Speisen.

Klasse 43

Verpflegung von Gästen in Restaurants, Snackbars, Kaffees, Kantinen, Fast-Food-Verkaufstellen und Gelaterias; Catering-Dienstleistungen; Take-away-Verpflegungsdienstleistungen.



Liste aller Marken

Zusammenfassung zum Markeneintrag LO! asia KURIER ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 718895 gehört zu der Bildmarke «-» von Dieci AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 718895 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 11. März 2024 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 718895 gehört dem Inhaber Dieci AG Eichwiesstrasse 20, 8645 Jona CH. Dieci AG wird vertreten durch CMS von Erlach Partners AG Dreikönigstrasse 7, Postfach, 8022 Zürich CH.


Marke LO! asia KURIER ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke LO! asia KURIER ((fig.)), eingetragen durch Dieci AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.