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Bildmarke Appenzeller Biberflade Glace von Jvo Ganz ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: St.Gallen  SG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 28.05.2018

Bildmarke 716690

Details zur Marke Appenzeller Biberflade Glace ((fig.))

Gesuch Nr.

64768/2017

Bildmarke

Appenzeller Biberflade Glace ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

28.05.2018

Hinterlegungs­datum

24.11.2017

Eintragsänderung

28.05.2018

Ablauf Schutzfrist

24.11.2027

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

30

Inhaber

Jvo Ganz
Blumenstrasse 7
9403 Goldach CH
 

Vertreter

Aldo Römpler,Patentanwalt
Brendenweg 11, Postfach 154
9424 Rheineck CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 30

Speiseeis, aromatisiertes Speiseeis, Speiseeis mit Geschmack, Speiseeispulver, Eiswaffeln, Eistorten, Speiseeis enthaltende Konditorwaren; alle vorgenannten Waren schweizerischer Herkunft.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Appenzeller Biberflade Glace ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 716690 gehört zu der Bildmarke «-» von Jvo Ganz. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 716690 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 28. Mai 2018 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 716690 gehört dem Inhaber Jvo Ganz Blumenstrasse 7, 9403 Goldach CH. Jvo Ganz wird vertreten durch Aldo Römpler,Patentanwalt Brendenweg 11, Postfach 154, 9424 Rheineck CH.


Marke Appenzeller Biberflade Glace ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Appenzeller Biberflade Glace ((fig.)), eingetragen durch Jvo Ganz, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.