Home  »  Meldung vom 10.04.2018  »  Marke BOOK BY CADILLAC von General Motors LLC

Wortmarke BOOK BY CADILLAC von General Motors LLC - ... 710930


Land des Markeninhabers: USA Vereinigte Staaten von Amerika  US (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 18.12.2017



Details zur Marke BOOK BY CADILLAC

Gesuch Nr.

58687/2017

Wortmarke

BOOK BY CADILLAC

Eintrag ins Markenregister

18.12.2017

Hinterlegungs­datum

07.07.2017

Eintragsänderung

18.12.2017

Ablauf Schutzfrist

07.07.2027

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 39

Inhaber

General Motors LLC
300 Renaissance Center
Detroit, MI 48265-3000 US
 

Vertreter

Baker McKenzie Switzerland AG
Holbeinstrasse 30
8034 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 9

Herunterladbare mobile und webbasierte Anwendung für die Reservierung von Fahrzeugen über einen Carsharing-Service.

Klasse 39

Carsharing-Dienstleistungen, nämlich Bereitstellung temporärer Nutzung von Fahrzeugen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag BOOK BY CADILLAC

Markeneintragung: Die Markennummer 710930 gehört zu der Wortmarke «BOOK BY CADILLAC» von General Motors LLC. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 710930 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 09. April 2018 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 710930 gehört dem Inhaber General Motors LLC 300 Renaissance Center, Detroit, MI 48265-3000 US. General Motors LLC wird vertreten durch Baker McKenzie Switzerland AG Holbeinstrasse 30, 8034 Zürich CH.


Marke BOOK BY CADILLAC mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke BOOK BY CADILLAC, eingetragen durch General Motors LLC, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.