Home  »  Meldung vom 12.01.2025  »  Marke MEDIZINISCHES ZENTRUM THUN AM BAHNHOF ((fig.)) von Spital STS AG

MEDIZINISCHES ZENTRUM THUN AM BAHNHOF ((fig.)) (709234)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 709234

Details zur Marke MEDIZINISCHES ZENTRUM THUN AM BAHNHOF ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

59656/2017

Bildmarke

MEDIZINISCHES ZENTRUM THUN AM BAHNHOF ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

09.11.2017

Hinterlegungs­datum

31.07.2017

Ablauf Schutzfrist

31.07.2027

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

42, 44

Inhaber

Spital STS AG
Krankenhausstrasse 12
3600 Thun CH
 

Vertreter

Fritz Stettler, stettlerlaw
Amthausgasse 6, Postfach
3001 Bern CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

Zusammenfassung zum Markeneintrag MEDIZINISCHES ZENTRUM THUN AM BAHNHOF ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 709234 gehört zu der Bildmarke «MEDIZINISCHES ZENTRUM THUN AM BAHNHOF ((fig.))» von Spital STS AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 709234 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 709234 gehört dem Inhaber Spital STS AG Krankenhausstrasse 12, 3600 Thun CH. Spital STS AG wird vertreten durch Fritz Stettler, stettlerlaw Amthausgasse 6, Postfach, 3001 Bern CH.


Marke MEDIZINISCHES ZENTRUM THUN AM BAHNHOF ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke MEDIZINISCHES ZENTRUM THUN AM BAHNHOF ((fig.)), eingetragen durch Spital STS AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.