Home  »  Meldung vom 07.11.2017  »  Marke TALK-O-MAT von Spotify AB

Wortmarke TALK-O-MAT von Spotify AB - Markeneintrag Nr. 709166


Land des Markeninhabers: Schweden  SE (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 06.11.2017



Details zur Marke TALK-O-MAT

Gesuch Nr.

60340/2017

Wortmarke

TALK-O-MAT

Eintrag ins Markenregister

06.11.2017

Hinterlegungs­datum

21.08.2017

Eintragsänderung

06.11.2017

Ablauf Schutzfrist

21.08.2027

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 41

Inhaber

Spotify AB
Birger Jarlsgatan 61
113 56 Stockholm SE
 

Vertreter

Walder Wyss AG
Seefeldstrasse 123, Postfach 1236
8034 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 9

Podcasts; herunterladbare Podcasts in den Bereichen Musik und Unterhaltung.

Klasse 41

Unterhaltungsdienstleistungen; Unterhaltungsdienstleistungen, nämlich Bereitstellung von Podcasts in den Bereichen Musik und Unterhaltung; Informations- und Beratungsdienstleistungen bezüglich der vorgenannten Dienstleistungen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag TALK-O-MAT

Markeneintragung: Die Markennummer 709166 gehört zu der Wortmarke «TALK-O-MAT» von Spotify AB. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 709166 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 06. November 2017 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 709166 gehört dem Inhaber Spotify AB Birger Jarlsgatan 61, 113 56 Stockholm SE. Spotify AB wird vertreten durch Walder Wyss AG Seefeldstrasse 123, Postfach 1236, 8034 Zürich CH.


Marke TALK-O-MAT mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke TALK-O-MAT, eingetragen durch Spotify AB, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.