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Bildmarke veg\'n shake von Sandra Walter (Markenregister)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Thurgau  TG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 19.10.2017

Bildmarke 708551

Details zur Marke veg\'n shake ((fig.))

Gesuch Nr.

61958/2017

Bildmarke

veg\'n shake ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

19.10.2017

Hinterlegungs­datum

26.09.2017

Eintragsänderung

19.10.2017

Ablauf Schutzfrist

26.09.2027

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

5, 41, 44

Inhaber

Sandra Walter
Klingenweg 1
8264 Eschenz CH
 

Vertreter

Markenregistrierung.ch GmbH
Neunbrunnenstrasse 50
8050 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 5

Nahrungsergänzungsmittel.

Klasse 41

Publikation (Veröffentlichung und Herausgabe); Online-Publikation von elektronischen Büchern und Zeitschriften.

Klasse 44

Ernährungsberatung; Zurverfügungstellen von Informationen bezüglich Diät- und Ernährungsberatung.

Zusammenfassung zum Markeneintrag veg\'n shake ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 708551 gehört zu der Bildmarke «-» von Sandra Walter. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 708551 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 04. Juli 2024 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 708551 gehört dem Inhaber Sandra Walter Klingenweg 1, 8264 Eschenz CH. Sandra Walter wird vertreten durch Markenregistrierung.ch GmbH Neunbrunnenstrasse 50, 8050 Zürich CH.


Marke veg\'n shake ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke veg\'n shake ((fig.)), eingetragen durch Sandra Walter, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.