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Bildmarke SCHÖNES VON BEA PETRI von Bea Petri Schönes zum ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Thurgau  TG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 10.10.2017

Bildmarke 708067

Details zur Marke SCHÖNES VON BEA PETRI ((fig.))

Gesuch Nr.

61735/2017

Bildmarke

SCHÖNES VON BEA PETRI ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

10.10.2017

Hinterlegungs­datum

20.09.2017

Eintragsänderung

10.10.2017

Ablauf Schutzfrist

20.09.2027

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

25, 41, 43

Inhaber

Bea Petri Schönes zum Wohlfühlen, Inhaberin Bea Petri Feurer
Seestrasse 76 & 79
8266 Steckborn CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 25

Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen.

Klasse 41

Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten.

Klasse 43

Dienstleistungen zur Verpflegung von Gästen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag SCHÖNES VON BEA PETRI ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 708067 gehört zu der Bildmarke «-» von Bea Petri Schönes zum Wohlfühlen, Inhaberin Bea Petri Feurer. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 708067 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 10. Oktober 2017 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 708067 gehört dem Inhaber Bea Petri Schönes zum Wohlfühlen, Inhaberin Bea Petri Feurer Seestrasse 76 & 79, 8266 Steckborn CH. Der Inhaber Bea Petri Schönes zum Wohlfühlen, Inhaberin Bea Petri Feurer hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke SCHÖNES VON BEA PETRI ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke SCHÖNES VON BEA PETRI ((fig.)), eingetragen durch Bea Petri Schönes zum Wohlfühlen, Inhaberin Bea Petri Feurer, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.