Home  »  Meldung vom 03.06.2026  »  Marke ISOS ((fig.)) von Schweizerische Eidgenossenschaft, Departement des Innern EDI, Bundesamt für Kultur BAK

Bildmarke ISOS ((fig.)) von Schweizerische ... 706166


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 706166

Details zur Marke ISOS ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

61720/2016

Bildmarke

ISOS ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

18.08.2017

Hinterlegungs­datum

22.09.2016

Ablauf Schutzfrist

22.09.2026

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 16, 35, 41, 42

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

Zusammenfassung zum Markeneintrag ISOS ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 706166 gehört zu der Bildmarke «ISOS ((fig.))» von Schweizerische Eidgenossenschaft, Departement des Innern EDI, Bundesamt für Kultur BAK. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 706166 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 02. Dezember 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 706166 gehört dem Inhaber Schweizerische Eidgenossenschaft, Departement des Innern EDI, Bundesamt für Kultur BAK Hallwylstrasse 15, 3003 Bern CH. Der Inhaber Schweizerische Eidgenossenschaft, Departement des Innern EDI, Bundesamt für Kultur BAK hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke ISOS ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke ISOS ((fig.)), eingetragen durch Schweizerische Eidgenossenschaft, Departement des Innern EDI, Bundesamt für Kultur BAK, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.