Home  »  Meldung vom 01.02.2018  »  Garden Star von Martin Werner

Bildmarke Garden Star von Martin Werner (Markenregister)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Thurgau  TG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 02.08.2017

Bildmarke 705497

Details zur Marke Garden Star ((fig.))

Gesuch Nr.

52414/2017

Bildmarke

Garden Star ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

02.08.2017

Hinterlegungs­datum

23.02.2017

Eintragsänderung

02.08.2017

Ablauf Schutzfrist

23.02.2027

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 11

Inhaber

Martin Werner
In der Halde 4
8268 Salenstein CH
 

Vertreter

Laserworld (Switzerland) AG
z. Hd. Herrn Martin Werner, Kreuzlingerstrasse 5
8574 Lengwil CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 9

Laser, nicht für medizinische Zwecke; Laserdioden; Projektionsgeräte.

Klasse 11

Elektrische Beleuchtungsgeräte; Laserlichtprojektoren; Beleuchtungsgeräte mit Leuchtdioden (LEDs).

Zusammenfassung zum Markeneintrag Garden Star ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 705497 gehört zu der Bildmarke «-» von Martin Werner. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 705497 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 31. Januar 2018 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 705497 gehört dem Inhaber Martin Werner In der Halde 4, 8268 Salenstein CH. Martin Werner wird vertreten durch Laserworld (Switzerland) AG z. Hd. Herrn Martin Werner, Kreuzlingerstrasse 5, 8574 Lengwil CH.


Marke Garden Star ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Garden Star ((fig.)), eingetragen durch Martin Werner, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.