Home  »  Meldung vom 04.07.2017  »  Marke YUM von AURA Group AG

Wortmarke YUM von AURA Group AG - Markeneintrag Nr. 704008


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 03.07.2017



Details zur Marke YUM

Gesuch Nr.

50981/2017

Wortmarke

YUM

Eintrag ins Markenregister

03.07.2017

Hinterlegungs­datum

26.01.2017

Eintragsänderung

03.07.2017

Ablauf Schutzfrist

26.01.2027

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

41, 43

Inhaber

AURA Group AG
Bleicherweg 5
8001 Zürich CH
 

Vertreter

Kanzlei Caro
Adriel Caro, Scheideggstrasse 73
8038 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 41

Unterhaltung; Organisation und Durchführung von Live-Veranstaltungen; Organisation und Durchführung von Konzerten und Partys; Betrieb eines Clubs (Unterhaltung); Betrieb einer Disco.

Klasse 43

Dienstleistungen zur Verpflegung von Gästen; Dienstleistungen zur Beherbergung von Gästen; Betrieb einer Bar; Catering; Take-away-Verpflegung mit Speisen und Getränken.



Zusammenfassung zum Markeneintrag YUM

Markeneintragung: Die Markennummer 704008 gehört zu der Wortmarke «YUM» von AURA Group AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 704008 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 03. Juli 2017 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 704008 gehört dem Inhaber AURA Group AG Bleicherweg 5, 8001 Zürich CH. AURA Group AG wird vertreten durch Kanzlei Caro Adriel Caro, Scheideggstrasse 73, 8038 Zürich CH.


Marke YUM mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke YUM, eingetragen durch AURA Group AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.