Home  »  Meldung vom 12.01.2025  »  Marke CARMÄLEON Ganz und Car individuell ((fig.)) von Carmäleon Reisen AG

CARMÄLEON Ganz und Car individuell ((fig.)) (703876)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Aargau  AG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 703876

Details zur Marke CARMÄLEON Ganz und Car individuell ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

54413/2017

Bildmarke

CARMÄLEON Ganz und Car individuell ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

23.06.2017

Hinterlegungs­datum

20.04.2017

Ablauf Schutzfrist

20.04.2027

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

39

Inhaber

Carmäleon Reisen AG
Ostzelg 380
5332 Rekingen CH
 

Vertreter

Carmäleon Reisen AG
Roland Indermühle
5332 Rekingen CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation



Zusammenfassung zum Markeneintrag CARMÄLEON Ganz und Car individuell ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 703876 gehört zu der Bildmarke «CARMÄLEON Ganz und Car individuell ((fig.))» von Carmäleon Reisen AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 703876 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 703876 gehört dem Inhaber Carmäleon Reisen AG Ostzelg 380, 5332 Rekingen CH. Carmäleon Reisen AG wird vertreten durch Carmäleon Reisen AG Roland Indermühle, 5332 Rekingen CH.


Marke CARMÄLEON Ganz und Car individuell ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke CARMÄLEON Ganz und Car individuell ((fig.)), eingetragen durch Carmäleon Reisen AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.