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Bildmarke 703256 von SoFlow AG


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: St.Gallen  SG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 07.06.2017

Bildmarke 703256

Details zur Marke ((fig.))

Gesuch Nr.

54669/2017

Bildmarke

((fig.))

Eintrag ins Markenregister

07.06.2017

Hinterlegungs­datum

11.04.2017

Eintragsänderung

07.06.2017

Ablauf Schutzfrist

11.04.2027

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

12, 28, 39, 41

Inhaber

SoFlow AG
Degersheimerstrasse 40
9230 Flawil CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 12

Apparate zur Beförderung auf dem Lande; Fahrzeuge für physisch behinderte oder in ihrer Mobilität eingeschränkte Personen; Elektrofahrzeuge; Fahrzeuge; Motorfahrzeuge.

Klasse 28

Geräte für Körperübungen; Geräte für Spiele; Spielfahrzeuge; Sportartikel; Sportgeräte.

Klasse 39

Fahrzeugtransport- und -verleihdienste; Transportleistungen für Personen mit Behinderung; Transportwesen; Vermietung von Fahrzeugen; Vermietung von Fahrrädern.

Klasse 41

Dienstleistungen bezüglich Freizeitgestaltung; sportliche Aktivitäten.

Zusammenfassung zum Markeneintrag ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 703256 gehört zu der Bildmarke «-» von SoFlow AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 703256 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 25. Mai 2018 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 703256 gehört dem Inhaber SoFlow AG Degersheimerstrasse 40, 9230 Flawil CH. Der Inhaber SoFlow AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke ((fig.)), eingetragen durch SoFlow AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.