Home  »  Meldung vom 14.11.2025  »  Marke ERLEBNIS MACHER ((fig.)) von Erlebnismacher AG

ERLEBNIS MACHER ((fig.)) (702706)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Appenzell Ausserrhoden  AR (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 702706

Details zur Marke ERLEBNIS MACHER ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

50257/2017

Bildmarke

ERLEBNIS MACHER ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

26.05.2017

Hinterlegungs­datum

10.01.2017

Ablauf Schutzfrist

10.01.2027

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 39, 41, 43

Inhaber

Erlebnismacher AG
c/o Abenteuer-Zeitreisen TOPAZ GmbH, Hauptstrasse 59
9053 Teufen AR CH
 

Vertreter

FMP Fuhrer Marbach & Partner
Konsumstrasse 16 A, Postfach
3000 Bern 14 CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

Zusammenfassung zum Markeneintrag ERLEBNIS MACHER ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 702706 gehört zu der Bildmarke «ERLEBNIS MACHER ((fig.))» von Erlebnismacher AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 702706 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 702706 gehört dem Inhaber Erlebnismacher AG c/o Abenteuer-Zeitreisen TOPAZ GmbH, Hauptstrasse 59, 9053 Teufen AR CH. Erlebnismacher AG wird vertreten durch FMP Fuhrer Marbach & Partner Konsumstrasse 16 A, Postfach, 3000 Bern 14 CH.


Marke ERLEBNIS MACHER ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke ERLEBNIS MACHER ((fig.)), eingetragen durch Erlebnismacher AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.