Home  »  Meldung vom 05.07.2025  »  Marke ARTLAND GOLD-SCHNITZEL ((fig.)) von ZUR MÜHLEN Markenbesitzgesellschaft mbH & Co. KG

ARTLAND GOLD-SCHNITZEL ((fig.)) (701930)


Land des Markeninhabers: Deutschland  DE (Land Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 701930

Details zur Marke ARTLAND GOLD-SCHNITZEL ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

63286/2016

Bildmarke

ARTLAND GOLD-SCHNITZEL ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

08.05.2017

Hinterlegungs­datum

31.10.2016

Ablauf Schutzfrist

31.10.2026

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

29, 30, 35

Inhaber

ZUR MÜHLEN Markenbesitzgesellschaft mbH & Co. KG
Gewerbestrasse 1
24860 Böklund DE
 

Vertreter

RENTSCH PARTNER AG
Kirchenweg 8, Postfach
8034 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

Zusammenfassung zum Markeneintrag ARTLAND GOLD-SCHNITZEL ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 701930 gehört zu der Bildmarke «ARTLAND GOLD-SCHNITZEL ((fig.))» von ZUR MÜHLEN Markenbesitzgesellschaft mbH & Co. KG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 701930 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 701930 gehört dem Inhaber ZUR MÜHLEN Markenbesitzgesellschaft mbH & Co. KG Gewerbestrasse 1, 24860 Böklund DE. ZUR MÜHLEN Markenbesitzgesellschaft mbH & Co. KG wird vertreten durch RENTSCH PARTNER AG Kirchenweg 8, Postfach, 8034 Zürich CH.


Marke ARTLAND GOLD-SCHNITZEL ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke ARTLAND GOLD-SCHNITZEL ((fig.)), eingetragen durch ZUR MÜHLEN Markenbesitzgesellschaft mbH & Co. KG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.