Home  »  Meldung vom 14.11.2025  »  Marke CANNASWiSS SWITZERLAND ((fig.)) von Marco Hostettler

CANNASWiSS SWITZERLAND ((fig.)) (699781)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 699781

Details zur Marke CANNASWiSS SWITZERLAND ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

52159/2017

Bildmarke

CANNASWiSS SWITZERLAND ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

13.03.2017

Hinterlegungs­datum

20.02.2017

Ablauf Schutzfrist

20.02.2027

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

3, 5, 30, 31, 34

Inhaber

Marco Hostettler
Vechigenstrasse 48
3076 Worb CH
 

Vertreter

FMP Fuhrer Marbach & Partner
Konsumstrasse 16 A, Postfach
3000 Bern 14 CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

Zusammenfassung zum Markeneintrag CANNASWiSS SWITZERLAND ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 699781 gehört zu der Bildmarke «CANNASWiSS SWITZERLAND ((fig.))» von Marco Hostettler. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 699781 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 699781 gehört dem Inhaber Marco Hostettler Vechigenstrasse 48, 3076 Worb CH. Marco Hostettler wird vertreten durch FMP Fuhrer Marbach & Partner Konsumstrasse 16 A, Postfach, 3000 Bern 14 CH.


Marke CANNASWiSS SWITZERLAND ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke CANNASWiSS SWITZERLAND ((fig.)), eingetragen durch Marco Hostettler, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.