Home  »  Meldung vom 22.02.2025  »  Marke HEADHUNTER OF THE YEAR ((fig.)) von Experteer GmbH

HEADHUNTER OF THE YEAR ((fig.)) (698920)


Land des Markeninhabers: Deutschland  DE (Land Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 698920

Details zur Marke HEADHUNTER OF THE YEAR ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

58991/2016

Bildmarke

HEADHUNTER OF THE YEAR ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

20.02.2017

Hinterlegungs­datum

27.07.2016

Ablauf Schutzfrist

27.07.2026

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 16, 35, 41

Inhaber

Experteer GmbH
Lenbachplatz 3
80333 München DE
 

Vertreter

Matthias W. Schäfer,European Patent & Trademark Attorney
Splügenstrasse 10
8002 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

Zusammenfassung zum Markeneintrag HEADHUNTER OF THE YEAR ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 698920 gehört zu der Bildmarke «HEADHUNTER OF THE YEAR ((fig.))» von Experteer GmbH. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 698920 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 698920 gehört dem Inhaber Experteer GmbH Lenbachplatz 3, 80333 München DE. Experteer GmbH wird vertreten durch Matthias W. Schäfer,European Patent & Trademark Attorney Splügenstrasse 10, 8002 Zürich CH.


Marke HEADHUNTER OF THE YEAR ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke HEADHUNTER OF THE YEAR ((fig.)), eingetragen durch Experteer GmbH, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.