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Bildmarke Jodlerwirt Die Schlagerbeiz von Jodlerwirt AG ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Luzern  LU (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 24.01.2017

Bildmarke 698048

Details zur Marke Jodlerwirt Die Schlagerbeiz ((fig.))

Gesuch Nr.

50435/2017

Bildmarke

Jodlerwirt Die Schlagerbeiz ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

24.01.2017

Hinterlegungs­datum

13.01.2017

Eintragsänderung

24.01.2017

Ablauf Schutzfrist

13.01.2027

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 41, 43

Farbanspruch

Braun, orange, rosa, gelb, rot, blau, weiss, gold.

Inhaber

Jodlerwirt AG
Rütligasse 4
6003 Luzern CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 35

Werbung; Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Büroarbeiten.

Klasse 41

Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten.

Klasse 43

Dienstleistungen zur Verpflegung von Gästen; Dienstleistungen zur Beherbergung von Gästen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Jodlerwirt Die Schlagerbeiz ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 698048 gehört zu der Bildmarke «-» von Jodlerwirt AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 698048 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 24. Januar 2017 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 698048 gehört dem Inhaber Jodlerwirt AG Rütligasse 4, 6003 Luzern CH. Der Inhaber Jodlerwirt AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Jodlerwirt Die Schlagerbeiz ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Jodlerwirt Die Schlagerbeiz ((fig.)), eingetragen durch Jodlerwirt AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.