Home  »  Meldung vom 19.12.2023  »  Marke Zum Schwarzen Uristier von Dätwyler Stiftung

Zum Schwarzen Uristier (697312)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Uri  UR (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 29.12.2016



Details zur Marke Zum Schwarzen Uristier

Gesuch Nr.

61215/2016

Wortmarke

Zum Schwarzen Uristier

Eintrag ins Markenregister

29.12.2016

Hinterlegungs­datum

12.09.2016

Eintragsänderung

29.12.2016

Ablauf Schutzfrist

12.09.2026

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 41, 43

Inhaber

Dätwyler Stiftung
Bahnhofstrasse 27
6460 Altdorf CH
 

Vertreter

Baumann & Inderkum
Marktgasse 6
6460 Altdorf UR CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 35

Werbung; Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Büroarbeiten.

Klasse 41

Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten.

Klasse 43

Dienstleistungen zur Verpflegung von Gästen; Dienstleistungen zur Beherbergung von Gästen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Zum Schwarzen Uristier

Markeneintragung: Die Markennummer 697312 gehört zu der Wortmarke «Zum Schwarzen Uristier» von Dätwyler Stiftung. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 697312 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 18. Dezember 2023 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 697312 gehört dem Inhaber Dätwyler Stiftung Bahnhofstrasse 27, 6460 Altdorf CH. Dätwyler Stiftung wird vertreten durch Baumann & Inderkum Marktgasse 6, 6460 Altdorf UR CH.


Marke Zum Schwarzen Uristier mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Zum Schwarzen Uristier, eingetragen durch Dätwyler Stiftung, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.