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Bildmarke menuandmore Weil Kinder Das Grösste sind! von ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 27.12.2016

Bildmarke 697141

Details zur Marke menuandmore Weil Kinder Das Grösste sind! ((fig.))

Gesuch Nr.

62140/2016

Bildmarke

menuandmore Weil Kinder Das Grösste sind! ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

27.12.2016

Hinterlegungs­datum

03.10.2016

Eintragsänderung

27.12.2016

Ablauf Schutzfrist

03.10.2026

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

43

Farbanspruch

Gris (Pantone 424), vert (Pantone 583), orange (Pantone 716).

Inhaber

Menu and More AG
Sihlquai 340
8005 Zurich CH
 

Vertreter

Eldora Holding SA
Z.A. La Pièce 4
1180 Rolle CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 43

Services de restauration (alimentation); hébergement temporaire.



Zusammenfassung zum Markeneintrag menuandmore Weil Kinder Das Grösste sind! ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 697141 gehört zu der Bildmarke «-» von Menu and More AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 697141 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 27. Dezember 2016 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 697141 gehört dem Inhaber Menu and More AG Sihlquai 340, 8005 Zurich CH. Menu and More AG wird vertreten durch Eldora Holding SA Z.A. La Pièce 4, 1180 Rolle CH.


Marke menuandmore Weil Kinder Das Grösste sind! ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke menuandmore Weil Kinder Das Grösste sind! ((fig.)), eingetragen durch Menu and More AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.