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Bildmarke QUBE von Migros-Genossenschafts-Bund ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 21.12.2016

Bildmarke 696840

Details zur Marke QUBE ((fig.))

Gesuch Nr.

61149/2016

Bildmarke

QUBE ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

21.12.2016

Hinterlegungs­datum

09.09.2016

Eintragsänderung

21.12.2016

Ablauf Schutzfrist

09.09.2026

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 36, 41, 43

Inhaber

Migros-Genossenschafts-Bund
Limmatstrasse 152
8005 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 35

Geschäftsführung, Unternehmensverwaltung, Marketing, Werbung, Detailhandel.

Klasse 36

Verwaltung und Vermietung von Liegenschaften, Finanzdienstleistungen.

Klasse 41

Unterhaltung, Veranstaltung von kulturellen und sportlichen Anlässen.

Klasse 43

Dienstleistungen zur Verpflegung von Gästen, Verpflegung von Gästen in Restaurants, Caféterias, Cafés.



Zusammenfassung zum Markeneintrag QUBE ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 696840 gehört zu der Bildmarke «-» von Migros-Genossenschafts-Bund. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 696840 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 29. März 2017 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 696840 gehört dem Inhaber Migros-Genossenschafts-Bund Limmatstrasse 152, 8005 Zürich CH. Der Inhaber Migros-Genossenschafts-Bund hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke QUBE ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke QUBE ((fig.)), eingetragen durch Migros-Genossenschafts-Bund, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.