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Bildmarke PULVER&RAUCH von Winand Brinkmann ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 06.12.2016

Bildmarke 696305

Details zur Marke PULVER&RAUCH ((fig.))

Gesuch Nr.

00314/2016

Bildmarke

PULVER&RAUCH ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

06.12.2016

Hinterlegungs­datum

22.07.2016

Eintragsänderung

06.12.2016

Ablauf Schutzfrist

22.07.2026

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

30, 33, 34

Inhaber

Winand Brinkmann
Lättenweg 23
8335 Hittnau CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 30

Kaffee, Tee, Kakao und Kaffee-Ersatzmittel; Reis; Tapioka und Sago; Mehle und Getreidepräparate; Brot, feine Backwaren und Konditorwaren; Speiseeis; Zucker, Honig, Melassesirup; Hefe, Backpulver; Salz; Senf; Essig, Saucen (Würzmittel); Gewürze; Kühleis.

Klasse 33

Alkoholische Getränke (ausgenommen Biere).

Klasse 34

Tabak; Raucherartikel; Streichhölzer.

Zusammenfassung zum Markeneintrag PULVER&RAUCH ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 696305 gehört zu der Bildmarke «-» von Winand Brinkmann. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 696305 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 06. Dezember 2016 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 696305 gehört dem Inhaber Winand Brinkmann Lättenweg 23, 8335 Hittnau CH. Der Inhaber Winand Brinkmann hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke PULVER&RAUCH ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke PULVER&RAUCH ((fig.)), eingetragen durch Winand Brinkmann, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.