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Bildmarke BiZiM GAZETTE-UNSERE ZEiTUNG Post Integration ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 05.12.2016

Bildmarke 696150

Details zur Marke BiZiM GAZETTE-UNSERE ZEiTUNG Post Integration durch Kommunikation ((fig.))

Gesuch Nr.

50743/2016

Bildmarke

BiZiM GAZETTE-UNSERE ZEiTUNG Post Integration durch Kommunikation ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

05.12.2016

Hinterlegungs­datum

23.11.2016

Eintragsänderung

05.12.2016

Ablauf Schutzfrist

23.11.2026

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 16, 35

Inhaber

Türkische Medien Schweiz GmbH
Schaffhauserstrasse 99
8152 Glattbrugg CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 9

CDs, DVDs und andere digitale Aufzeichnungsträger.

Klasse 16

Papier und Pappe (Karton); Drukereierzeugnisse.

Klasse 35

Werbung.

Zusammenfassung zum Markeneintrag BiZiM GAZETTE-UNSERE ZEiTUNG Post Integration durch Kommunikation ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 696150 gehört zu der Bildmarke «-» von Türkische Medien Schweiz GmbH. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 696150 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 05. Juli 2017 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 696150 gehört dem Inhaber Türkische Medien Schweiz GmbH Schaffhauserstrasse 99, 8152 Glattbrugg CH. Der Inhaber Türkische Medien Schweiz GmbH hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke BiZiM GAZETTE-UNSERE ZEiTUNG Post Integration durch Kommunikation ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke BiZiM GAZETTE-UNSERE ZEiTUNG Post Integration durch Kommunikation ((fig.)), eingetragen durch Türkische Medien Schweiz GmbH, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.