Details zur Marke Street King ((fig.))
Marken Nr.
Gesuch Nr.
57659/2016
Bildmarke
Street King ((fig.))
Eintrag ins Markenregister
08.11.2016
Hinterlegungsdatum
24.06.2016
Eintragsänderung
08.11.2016
Ablauf Schutzfrist
24.06.2026
Status Marke
aktiv
Nizza-Klassifikation Nr.
7, 12
Inhaber
Schulstrasse 4
8500 Frauenfeld CH
Vertreter
Hauptstrasse 14
8280 Kreuzlingen CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 7
Auf Fahrzeugen oder Anhängern montierbare Spritz- oder Sprüh- oder Streu- oder Reinigung- oder Räumvorrichtungen; auf Fahrzeugen montierte Strassenkehrmaschinen; automatische Reinigungsmaschinen; fahrbare Maschinen, insbesondere landwirtschaftliche Motormäher, Strassenkehrmaschinen, Sämaschinen, Strassenbaumaschinen, Schneefräsen, Schneeräum- und Mehrzweckmaschinen, Düngerstreuer, Sprühmaschinen, Sandfräsen, Sandschleudern, Sandfrässchleudern.
Klasse 12
Müllwagen; Nutzfahrzeuge; Schneeräumfahrzeuge; Sprengwagen [Strassenreinigung]; Strassenreinigungsfahrzeuge; Sprühfahrzeuge; Streufahrzeuge.
Zusammenfassung zum Markeneintrag Street King ((fig.))
Markeneintragung: Die Markennummer 694872 gehört zu der Bildmarke «-» von Aebi Schmidt Holding AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 694872 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 12. Januar 2021 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Der Markeneintrag Nr. 694872 gehört dem Inhaber Aebi Schmidt Holding AG Schulstrasse 4, 8500 Frauenfeld CH. Aebi Schmidt Holding AG wird vertreten durch Patentanwalt Dipl.-Ing. (Univ.) Wolfgang Heisel Hauptstrasse 14, 8280 Kreuzlingen CH.
Marke Street King ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke Street King ((fig.)), eingetragen durch Aebi Schmidt Holding AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.
TG (Kanton Markeninhaber)
