Home  »  Meldung vom 20.09.2025  »  Marke ZOi ((fig.)) von Schweizerische Mobiliar Versicherungsgesellschaft AG

Bildmarke ZOi ((fig.)) von Schweizerische Mobiliar ... 694621


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 694621

Details zur Marke ZOi ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

58546/2016

Bildmarke

ZOi ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

01.11.2016

Hinterlegungs­datum

15.07.2016

Ablauf Schutzfrist

15.07.2026

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 44

Inhaber

 

Vertreter

Keller Schneider Patent- und Markenanwälte AG
Monbijoustrasse 68, Postfach
3000 Bern 14 CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation



Zusammenfassung zum Markeneintrag ZOi ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 694621 gehört zu der Bildmarke «ZOi ((fig.))» von Schweizerische Mobiliar Versicherungsgesellschaft AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 694621 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 694621 gehört dem Inhaber Schweizerische Mobiliar Versicherungsgesellschaft AG Bundesgasse 35, 3001 Bern CH. Schweizerische Mobiliar Versicherungsgesellschaft AG wird vertreten durch Keller Schneider Patent- und Markenanwälte AG Monbijoustrasse 68, Postfach, 3000 Bern 14 CH.


Marke ZOi ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke ZOi ((fig.)), eingetragen durch Schweizerische Mobiliar Versicherungsgesellschaft AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.