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Bildmarke 1874 by Walder von Schuhhaus Walder AG ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 24.10.2016

Bildmarke 694282

Details zur Marke 1874 by Walder ((fig.))

Gesuch Nr.

59631/2016

Bildmarke

1874 by Walder ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

24.10.2016

Hinterlegungs­datum

15.08.2016

Eintragsänderung

24.10.2016

Ablauf Schutzfrist

15.08.2026

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 10, 25, 28

Inhaber

Schuhhaus Walder AG
Zürichstrasse 40
8306 Brüttisellen CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 9

Wissenschaftliche, Schifffahrts-, Vermessungs-, fotografische, Film-, optische, Wäge-, Mess-, Signal-, Kontroll-, Rettungs- und Unterrichtsapparate und -instrumente; Apparate und Instrumente zum Leiten, Schalten, Umwandeln, Speichern, Regeln und Kontrollieren von Elektrizität; Geräte zur Aufzeichnung, Übertragung und Wiedergabe von Ton und Bild; Magnetaufzeichnungsträger, Schallplatten; CDs, DVDs und andere digitale Aufzeichnungsträger; Mechaniken für geldbetätigte Apparate; Registrierkassen, Rechenmaschinen, Hardware für die Datenverarbeitung, Computer; Computersoftware; Feuerlöschgeräte; wegwerfbare Latexhandschuhe für den Laborgebrauch; wegwerfbare Kunststoffhanschuhe für den Laborgebrauch; wegwerfbare Handschuhe für den Laborgebrauch; Unfallschutz-Handschuhe; Unfall-, Strahlen- und Feuerschutzkleidung und -schuhe; Unfall-, Strahlen-, Feuerschutzschuhe; Taucherhandschuhe; Schutzhandschuhe gegen Röntgenstrahlen für gewerbliche Zwecke; feuerfeste Handschuhe; Bekleidung und Handschuhe zum Schutz vor Unfällen oder Verletzungen beim Schweissen; Asbesthandschuhe zum Schutz gegen Unfälle; Unfallschutzhandschuhe.

Klasse 10

Chirurgische, ärztliche, zahn- und tierärztliche Instrumente und Apparate; künstliche Gliedmassen, Augen und Zähne; orthopädische Artikel; chirurgisches Nahtmaterial; Schutzhandschuhe für zahnärztliche Zwecke; Schutzhandschuhe für veterinärmedizinische Zwecke; Schutzhandschuhe für medizinische Zwecke; Schutzhandschuhe für chirurgische Zwecke; Schuheinlagen gegen Senkfüsse; Rosshaarhandschuhe für Massagen; orthopädische Einlagen für Schuhe; Massagehandschuhe; Latexhandschuhe für zahnärztliche Zwecke; Latexhandschuhe für veterinärmedizinische Zwecke; Latexhandschuhe für medizinische Zwecke; Latexhandschuhe für chirurgische Zwecke; Handschuhe für zahnärztliche Zwecke; Handschuhe für veterinärmedizinische Zwecke; Handschuhe für medizinische Zwecke; Handschuhe für medizinische Untersuchungen; Fausthandschuhe für medizinische Zwecke; Einweghandschuhe für zahnärztliche Zwecke; Einweghandschuhe für veterinärmedizinische Zwecke; chirurgische Handschuhe; Einweghandschuhe für chirurgische Zwecke; Einweghandschuhe für medizinische Zwecke; orthopädische Schuhe; orthopädische Schuheinlagen.

Klasse 25

Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen; Zungen oder Zugriemen für Schuhe und Stiefel; Zunge oder Zugriemen für Stiefel und Schuhe; Zunge oder Zugriemen für Schuhe und Stiefel; Yoga-Schuhe; Winterhandschuhe; Wanderschuhe; Volleyballschuhe; Überschuhe; Turnschuhe; Trainingsschuhe; Tennisschuhe; Tarnhandschuhe; Tanzschuhe für Gesellschaftstänze; Tanzschuhe; Strandschuhe; Stollen zur Befestigung an Sportschuhen; Stollen für Fussballschuhe; Stoffschuhe (Espadrillos); Steppschuhe; Sportschuhe (Halbschuhe); Sportschuhe; Spikes-Schuhe für Golf und Laufsport; Sohlenuntersätze für japanische Holzschuhe; Sohlen für japanische Holzschuhe; Sohlen für Hausschuhe; Snowboard-Handschuhe; Snowboard-Fausthandschuhe; Skischuhe; Skihandschuhe; Schutzelemente aus Metall für Schuhe und Stiefel; Schuheinlagen, nicht für orthopädische Zwecke; Schuhe und Stiefel; Schuhe (Halbschuhe); Rugbyschuhe; Riemchen für Schuhe; Reitschuhe; Reithandschuhe; Rahmen für Schuhe; Papierschuhe zum Passieren von Metalldetektoren damit Füsse und Socken sauber bleiben; Motorradhandschuhe; Leinenschuhe; Lederschuhe; Laufschuhe; Kinderschuhe und -stiefel; Kinderschuhe; Holzschuhe; Hockeyschuhe; Hausschuhe in Form von Wollsocken mit Sohle; Hausschuhe aus Leder; Handschuhe für Neoprenanzüge; Handschuhe einschliesslich solcher aus Haut, Fell oder Pelz; Handschuhe (Bekleidung); Handballschuhe; Gymnastikschuhe; Gummistiefel und -schuhe; Gummischuhe und -stiefel; Gummischuhe; Golfschuhe; Golfbekleidung (ausgenommen Handschuhe); Fussballschuhe; Freizeitschuhe; flache Schuhe; Fausthandschuhe; Fahrschuhe; Fahrradschuhe; Fahrradhandschuhe; Einweghausschuhe; Damenschuhe; Boxschuhe; Bowlingschuhe; Bootsschuhe; Bergsteigerschuhe; Bergschuhe; Berg- und Kletterschuhe; Basketballturnschuhe; Basketballschuhe; Baseballschuhe; Ballerinas (flache Schuhe); Badeschuhe; Athletiksportschuhe; Anglerschuhe; Absätze für Schuhe; Absatzstossplatten für Schuhe; Anzugschuhe.

Klasse 28

Spiele, Spielzeug; Turn- und Sportartikel; Christbaumschmuck; Sporthandschuhe; Schneeschuhe; Schlittschuhe; Schlägerhandschuhe (Spielzubehör); Rollschuhe, In-line Skates; Rollschuhe; In-line Rollschuhe; Handschuhe (Zubehör für Spiele); Golfhandschuhe; Fechthandschuhe; Boxhandschuhe; Baseball-Handschuhe.



Zusammenfassung zum Markeneintrag 1874 by Walder ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 694282 gehört zu der Bildmarke «-» von Schuhhaus Walder AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 694282 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 24. Oktober 2016 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 694282 gehört dem Inhaber Schuhhaus Walder AG Zürichstrasse 40, 8306 Brüttisellen CH. Der Inhaber Schuhhaus Walder AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke 1874 by Walder ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke 1874 by Walder ((fig.)), eingetragen durch Schuhhaus Walder AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.