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Wortmarke ISOFLOOR von Maxilence AG - Markeneintrag Nr. 693979


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Aargau  AG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 13.10.2016



Details zur Marke ISOFLOOR

Gesuch Nr.

55841/2016

Wortmarke

ISOFLOOR

Eintrag ins Markenregister

13.10.2016

Hinterlegungs­datum

12.05.2016

Eintragsänderung

13.10.2016

Ablauf Schutzfrist

12.05.2026

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

17, 19, 37

Inhaber

Maxilence AG
Im Stetterfeld 3
5608 Stetten AG CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 17

Kautschuk, Guttapercha, Gummi, Asbest, Glimmer und Waren daraus, soweit sie in dieser Klasse enthalten sind; Waren aus Kunststoffen (Halbfabrikate); Dichtungs-, Packungs- und Isoliermaterial; Schläuche (nicht aus Metall).

Klasse 19

Baumaterialien (nicht aus Metall); Rohre (nicht aus Metall) für Bauzwecke; Asphalt, Pech und Bitumen; transportable Bauten (nicht aus Metall); Denkmäler (nicht aus Metall).

Klasse 37

Bauwesen; Reparaturwesen; Installationsarbeiten.

Zusammenfassung zum Markeneintrag ISOFLOOR

Markeneintragung: Die Markennummer 693979 gehört zu der Wortmarke «ISOFLOOR» von Maxilence AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 693979 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 10. September 2021 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 693979 gehört dem Inhaber Maxilence AG Im Stetterfeld 3, 5608 Stetten AG CH. Der Inhaber Maxilence AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke ISOFLOOR mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke ISOFLOOR, eingetragen durch Maxilence AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.