Home  »  Meldung vom 17.12.2020  »  Marke eQnizer von eQnizer AG

Wortmarke eQnizer von eQnizer AG - Markeneintrag Nr. 692965


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zug  ZG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 19.09.2016



Details zur Marke eQnizer

Gesuch Nr.

60955/2016

Wortmarke

eQnizer

Eintrag ins Markenregister

19.09.2016

Hinterlegungs­datum

05.09.2016

Eintragsänderung

19.09.2016

Ablauf Schutzfrist

05.09.2026

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 42

Inhaber

eQnizer AG
Lindenstrasse 4
6340 Baar CH
 

Vertreter

Peter Vogt
Bright Law AG, Bundesplatz 9
6302 Zug CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 9

Apparate und Instrumente zum Leiten, Schalten, Umwandeln, Speichern, Regeln und Kontrollieren von Elektrizität.

Klasse 42

Wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen sowie Forschungsarbeiten und diesbezügliche Designerdienstleistungen; industrielle Analyse- und Forschungsdienstleistungen; Entwurf und Entwicklung von Computerhardware und -software.

Zusammenfassung zum Markeneintrag eQnizer

Markeneintragung: Die Markennummer 692965 gehört zu der Wortmarke «eQnizer» von eQnizer AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 692965 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 16. Dezember 2020 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 692965 gehört dem Inhaber eQnizer AG Lindenstrasse 4, 6340 Baar CH. eQnizer AG wird vertreten durch Peter Vogt Bright Law AG, Bundesplatz 9, 6302 Zug CH.


Marke eQnizer mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke eQnizer, eingetragen durch eQnizer AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.