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Bildmarke 692624 von Lignum Holzwirtschaft Schweiz


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 13.09.2016

Bildmarke 692624

Details zur Marke ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

64255/2015

Bildmarke

((fig.))

Eintrag ins Markenregister

13.09.2016

Hinterlegungs­datum

12.11.2015

Eintragsänderung

13.09.2016

Ablauf Schutzfrist

12.11.2025

Status Marke

gelöscht

Nizza-Klassifikation Nr.

19

Löschdatum

06.06.2026

Inhaber

Lignum Holzwirtschaft Schweiz
Mühlebachstrasse 8
8008 Zürich CH
 

Vertreter

Keller Schneider Patent- und Markenanwälte AG (Zürich)
Beethovenstrasse 49, Postfach
8027 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

19: Baumaterialien (nicht aus Metall), nämlich industriell fertigbehandelte Fassadenbekleidungen aus Hobelwaren.;

Zusammenfassung zum Markeneintrag ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 692624 gehört zu der Bildmarke «-» von Lignum Holzwirtschaft Schweiz. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 692624 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 13. September 2016 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 692624 gehört dem Inhaber Lignum Holzwirtschaft Schweiz Mühlebachstrasse 8, 8008 Zürich CH. Lignum Holzwirtschaft Schweiz wird vertreten durch Keller Schneider Patent- und Markenanwälte AG (Zürich) Beethovenstrasse 49, Postfach, 8027 Zürich CH.


Marke ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke ((fig.)), eingetragen durch Lignum Holzwirtschaft Schweiz, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.