Home  »  Meldung vom 31.08.2016  »  ENGADIN Radmarathon von Politische Gemeinde Zernez

Bildmarke ENGADIN Radmarathon von Politische Gemeinde ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Graubünden  GR (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 30.08.2016

Bildmarke 692036

Details zur Marke ENGADIN Radmarathon ((fig.))

Gesuch Nr.

63856/2015

Bildmarke

ENGADIN Radmarathon ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

30.08.2016

Hinterlegungs­datum

05.11.2015

Eintragsänderung

30.08.2016

Ablauf Schutzfrist

05.11.2025

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

25, 35

Inhaber

Politische Gemeinde Zernez
Gemeindehaus
7530 Zernez CH
 

Vertreter

Visinoni & Metzger
Via dal Bagn 3
7500 St. Moritz CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 25

Bekleidungsstücke.

Klasse 35

Werbung; Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Büroarbeiten.

Zusammenfassung zum Markeneintrag ENGADIN Radmarathon ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 692036 gehört zu der Bildmarke «-» von Politische Gemeinde Zernez. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 692036 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 30. August 2016 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 692036 gehört dem Inhaber Politische Gemeinde Zernez Gemeindehaus, 7530 Zernez CH. Politische Gemeinde Zernez wird vertreten durch Visinoni & Metzger Via dal Bagn 3, 7500 St. Moritz CH.


Marke ENGADIN Radmarathon ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke ENGADIN Radmarathon ((fig.)), eingetragen durch Politische Gemeinde Zernez, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.